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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
- Die Leistungen Animation und Mini Club sind vom 15/05 bis zum 04/09 garantiert. Schauspiel animation maximum bis 00,30 uhr, disco bis maximum 1,30 uhr.
- Die Öffnung der Schwimmbäder ist vom 22/04 bis zum 19/09 garantiert (Nach belieben von der direktion durchgemende schwimmbad offnungszeit).
- ÖFFNUNGSZEITEN DER KASSE: jeden Tag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr. Für Zahlungen außerhalb der Öffnungszeiten der Kasse wird ein Mehrpreis von Euro 15,00 in Rechnung gestellt.
- Bei der Zahlung müssen der persönliche PASS und das Autokennzeichen vorgelegt werden.
- Kontokorrentschecks werden nicht akzeptiert.
- Für Aufenthalte über 10 Tage wird eine wöchentliche Zahlung verlangt.
- Die Gesellschaft ist für eventuelle Mehrwertsteuererhöhungen nicht verantwortlich.
- ABSTELLEN VON WOHNWAGEN: Wenn der Campingplatz geschlossen ist, beträgt der Monatspreis Euro 50,00.
- SCHLEPPEN VON WOHNWAGEN: Gäste, die über kein eigenes Fahrzeug verfügen, können den “Wohnwagen Ein- und Ausfahrservice” zu einem Kostenpreis von Euro 35,00 in Anspruch nehmen. Der Schleppservice nur für das Einfahren oder das Ausfahren und den Stellplatzwechsel kostet Euro 25,00.
IM FERIENDORF IST DAS SCHLEPPEN VON WOHNWAGEN DURCH DRITTE UNTERSAGT. - Auf Bestellung wird der Veranda-Montageservice zu einem Kostenpreis von Euro 60,00 ausgeführt.
- Gästen im Campingplatz, die nicht registriert sind, wird eine strafe von Euro 100,00 gestellt.
CAMPINGPLATZ: BEDINGUNGEN- Im Zeitraum vom 01/08 bis 20/08 werden Buchungen von Stellplätzen nicht akzeptiert.
- Die Preise sind Tagespreise unabhängig von der Anreiseuhrzeit; sie schließen Warm- und Kaltwasserverbrauch, elek-trische Energie, Gebühren und Mehrwertsteuer ein.
- Mit Stellplatz ist der Raum gemeint, der für ein Zelt / einen Wohnwagen / ein Wohnmobil, ein Vorzelt und ein Auto bestimmt ist; zusätzliche Ausrüstungen wie Küchenzelt, Gazebo oder ähnliches können nur aufgebaut werden, falls sie den Raum der benachbarten Stellplätze nicht verkleinern. Die Direktion behält sich das Recht vor, solche Strukturen entfernen zu lassen, falls sie hinderlich und/oder einschränkend sein sollten.
- Aus Respekt den anderen Gästen gegenüber und für den guten Ruf des Feriendorfs muss jeder während des gesamten Aufenthalts seinen Stellplatz sauber und ordentlich halten. Diesbezüglich behält sich die Direktion das Recht vor, jenen, die sich nicht an diese einfache Regel des guten, gemeinschaftlichen Zusammenlebens halten, einen Betrag von Euro 40,00 für die Stellplatzreinigungskosten in Rechnung zu stellen.
- Den verehrten Gästen ist es nicht gestattet, den Stellplatz ohne vorherige Genehmigung der Direktion zu wechseln.
- Die Anreisen im Feriendorf mit eigener Struktur (Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil) sind von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 16:00 bis 22:00 Uhr zulässig; die Anreisen von Gästen, die bereits eine Struktur im Feriendorf haben, sind immer zulässig (von mitternacht bis 05:00 Uhr wird die Zahlung ab dem Tag zuvor in Rechnung gestellt).
- Der Abreisetag wird in Rechnung gestellt, wenn die Abfahrt nach 12:00 Uhr erfolgt.
- In der Zeit vom 01/08 bis zum 16/08 ist der Mindestaufenthalt eine durchgehende Woche. Mindestaltenhalt von 3 nächten für eventuelles ausschliess weiterer personen.
- In der Zeit vom 25/07 bis zum 22/08 wird für einen Stellplatz, der leer oder nur von einer Person belegt ist, ein Mindestpreis von Euro 41,00 in Rechnung gestellt.
MIETBEDINGUNGEN:
- Für Aufenthalte in BUNGALOW, DELUXE, ESCALE, CARAVAN AVERSO, RESIDENCE und STELLPLÄTZE auf Anfrage ist die Buchung mit einer Anzahlung von 30% des Aufenthaltspreises Pflicht; die Anzahlung muss innerhalb und nicht später als 15 Tage ab Reservierung der gewählten Struktur erfolgen; im gegenteiligen Fall wird die Buchung ungültig. Die Saldozahlung muss bei Anreise nach den Annahmeformalitäten erfolgen. Das Buchungsrecht beträgt Euro 12 (wird nicht zurückerstattet).
- Verspätete Anreisen und vorzeitige Abreisen sind der Direktion umgehend mitzuteilen; auch in diesen Fällen muss der ganze, gebuchte Zeitraum bezahlt werden. Im Falle von Verspätungen, die länger als 24 Stunden sind und der Direktion nicht mitgeteilt wurden, gilt die Buchung als annulliert.
- Im Falle von Verzicht auf den Aufenthalt kann die Anzahlung mit Ausnahme von Euro 35,00 für Sekretariat, Post- und/oder Bankkosten ganz zurückbezahlt werden, falls die entsprechende schriftliche Benachrichtigung mindestens 35 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums im Feriendorf eingeht, andernfalls wird die Anzahlung nicht zurückbezahlt.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, die Wohneinheiten und Stellplätze nach ihrem Ermessen zuzuteilen.
- In den Grünflächen, die Maxi-Caravans, Bungalows und Caravan AVERSO vorbehalten sind, ist das Aufstellen von Zelten, Gazebos und/oder ähnlichem untersagt.
- Obligatorischer Zuschlag für Endreinigung Euro 40,00 (nur für Zimmer Euro 15,00).
- Anreisen von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Abreisen bis 10:00 Uhr.
- Eventuelle Schäden an der gemieteten Struktur und ihrer Einrichtung gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Preis der Wohneinheiten schließt ein: ein Autoparkplatz, kompletter Satz Töpfe und Geschirr, Klimaanlage in Residence (Bungalow, Deluxe und Escale auf Bezahlung mit vorausbelzater Karte nicht zurückzahlbar), TV Sat in Residence, Bungalow und Deluxe, Decken und Kissen, Bettwäsche mit einem Wechsel pro Woche, Kinderbett und Kinderstuhl auf Anfrage, Veranda oder Terrasse mit Einrichtung, Warm- und Kaltwasser (für CARAVAN AVERSO nur Kaltwasser), elektrische Energie, Gas, Gebühren und Mehrwertsteuer.
ANREISEN UND AUFENTHALTE IM FERIENDORF:
PREISZONE |
ANREISE |
MINDESTAUFENTHALT |
A-B-C |
Alle tage |
2 Nächte |
D |
Samstag alle strukturen
Sonntag nur escale | 7 Nächte |
ANREISEN UND AUFENTHALTE IM CAMPINGPLATZ:
PREISZONE |
ANREISE |
MINDESTAUFENTHALT |
A-B-C |
Alle tage |
1 Nächt |
D |
Alle tage |
7 Nächte (vom 01/08 bis 16/08) |
Anreisen von 17,00 Uhr bis 22,00 Uhr. Abreisen bis 10,00 Uhr.
VERORDNUNGEN- Bei der Ankunft sind die Verehrten Gäste gehalten, das Formular “Öffentliche Sicherheit” auszufüllen und ein Personaldokument zu übergeben. Danach wird der PASS übergeben, ein ganz persönliches Dokument, das zur Kontrolle dient und jedes Mal, wenn verlangt, vorgezeigt werden muss. Die Direktion behält es sich vor, strafrechtlich gegen jene vorzugehen, die sich ohne ordnungsgemäße Eintragung und ohne ihren PASS im Feriendorf befinden.
- Bei der Annahme muss die genaue Anzahl der Gruppenteilnehmer und die zu installierenden Ausrüstungen angegeben werden. Der Kunde wird gebeten, zu kontrollieren und eventuelle Ungenauigkeiten oder Variationen unverzüglich mitzuteilen. Ausrüstungen, die nicht angegeben worden sind, werden zu Kosten des Kunden unverzüglich entfernt.
- Der zugeteilte Stellplatz kann ohne vorherige Genehmigung der Direktion nicht gewechselt werden.
- Im Feriendorf sind Minderjährige nur zugelassen, wenn sie von ihren Eltern oder einem anderen Volljährigen begleitet sind, der eine Haftungsübernahmeerklärung für den Minderjährigen zu unterschreiben hat.
- Die Erwachsenen werden gemeinsam mit den ihnen anvertrauten Minderjährigen für die Personen- oder Sachschäden im Feriendorf verantwortlich sein, unter Vorbehalt der Haftbarkeit des Volljährigen für die Tat. Auf jeden Fall müssen die Erwachsenen gewährleisten, dass das Verhalten ihrer Kinder oder der ihnen anvertrauten Minderjährigen die Ruhe und Sicherheit der Gäste des Feriendorfs nicht stört.
- Tagesbesucher und/oder Tagesgäste sind im Feriendorf nicht zulässig.
- Tiere jeder Art sind im Feriendorf nicht zulässig.
- Für die Sicherheit des Feriendorfs und seiner Gäste: - müssen für den elektrischen Anschluss an die Steckdosen feuerhemmende Kabel benutzt werden, die dem Gesetz entsprechen, und es ist sicher zu stellen, dass die Anlage an die Erdung des Feriendorfs angeschlossen ist; - ist beim Gebrauch des Grills und von Campingkochern größte Vorsicht geboten. Die Direktion behält es sich vor, ihren Gebrauch unter besonderen Wetterbedingungen zu verbieten; - darf mit Autos, Wohnmobilen, Wohnwagen, Motorrädern und/oder anderen Fahrzeugen nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h und mit größter Vorsicht gefahren werden; insbesondere sind die horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen im Feriendorf zu beachten; - dürfen Autos und Motorräder nur zum Ein- und Ausfahren aus dem Feriendorf benutzt werden.
- Die Ruhe anderer darf nie gestört werden, insbesondere nicht in den Ruhezeiten von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 23:30 Uhr bis 07:00.
- Für ein gutes und heiteres Zusammenleben und den gegenseitigen Respekt wird darauf hingewiesen, dass: - Papier und Müll in die dazu bestimmten Behälter zu werfen sind; - Wäsche und Geschirr in den dazu eingerichteten Bereichen gewaschen/gespült werden muss; - Brunnen, Hydranten und/oder andere Wassergeber nicht für die persönliche Hygiene und/oder die Reinigung von Gegenständen zu verwenden sind; - die Duschkabinen nur für die unbedingt notwendige Zeit belegt werden dürfen; - die Toilettengruppen nach Gebrauch im best möglichen Zustand zurück zu lassen sind; - Autos, Wohnmobile, Wohnwagen, Motorräder und/oder andere Fahrzeuge nur an den dazu eingerichteten Orten gewaschen werden dürfen.
- Die Direktion behält es sich vor, die Wasserversorgung unter besonderen Bedingungen oder infolge von Verfügungen der Behörden einzuschränken.
- Es ist strengstens verboten: - Feuer im Feriendorf und an seinem Strand anzumachen; - von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 20:30 Uhr bis 07:00 Uhr mit Fahrrädern zu fahren; - von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und von 23:30 Uhr bis 07:00 Uhr mit Kraftfahrzeugen zu fahren; - Fernseher, Radios und Musikinstrumente mit einer Lautstärke zu verwenden, die für die Ruhe der Verehrten Gäste und des Feriendorfs allgemein störend sein kann; - Löcher zu graben, Umzäunungen anzubringen oder Seile in Mannshöhe zu ziehen; - Pflanzen, Bäume und Beete zu beschädigen.
- Die Verehrten Gäste werden freundlich gebeten, alle Anweisungen zu befolgen, die von der Direktion in besonderen Lagen gegeben werden.
- Die Direktion des Feriendorfs übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die durch die Benutzung der den Gästen zur Verfügung gestellten Ausrüstungen (wie z. B. Kinderspiele, Volleyballplatz, Schwimmbäder, fußballspiel bis fünf, usw.) verursacht werden; diese Benutzung erfolgt allein auf Risiko und Gefahr des Gastes. Ebenfalls übernimmt die Direktion keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die durch Zufall, höhere Gewalt (nur als Beispiel, aber nicht nur: Hagel, Wind, Regen, Windhosen, durch Dritte verschuldete Ereignisse) bzw. durch Tatsachen verursacht sind, die der Direktion und dem Personal des Feriendorfs nicht zuzuschreiben sind.
- Das Original der vorliegenden Verordnungen wird den Gästen ausgehändigt; als Zeichen der Kenntnisnahme und Annahme des Inhalts werden die Gäste das Original unterschreiben, wogegen eine Kopie bei der Direktion bleibt. Das Personal ist berechtigt, die Verordnungen einhalten zu lassen, und die Direktion behält es sich vor, die Gäste aus dem Feriendorf zu entfernen, die sich nicht an die Verordnungen halten.
- Die Ordentlichkeit, die Sauberkeit und der einwandfreie Betrieb der Gemeinschaftsanlagen sind auch dem zivilen und respektvollen Verhalten der Verehrten Gäste anvertraut.
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